Wiedereintritt
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie (wieder) zu uns kommen.
Sie finden hier die wichtigsten Informationen, was bei einem Kircheneintritt passiert.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?
Wir vereinbaren gern ein Gespräch mit Ihnen. Bitte sprechen Sie uns persönlich an oder nehmen in anderer Form mit uns Kontakt auf. Ansprechpartner
Ich war schon Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Hessen und Nassau, bin aber vor Jahren ausgetreten. Was muss ich tun, wenn ich wieder eintreten will?
Die Wiederaufnahme erfolgt durch eine einfache Willenserklärung, dass Sie wieder zur Kirche gehören möchten. Dafür wird ein Formular ausgefüllt. Eine Urkunde wird Ihnen im Anschluss (oder bei Wunsch auch im Gottesdienst) überreicht, in der festgehalten wird, dass Sie Mitglied der Evangelischen Kirche geworden sind.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft (z. B. katholische Kirche) angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Die Taufe findet in der Regel im Gottesdienst statt. Ihr geht meist eine Reihe von Taufgesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Kirchlichen Wahlen teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie unseren Gemeindepfarrern nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dabei kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr (zur Zeit ca. 3%). Ein eigenes kirchliches System wäre etwa zehn Mal so teurer.
Sie können aber auch eine kostenfreie Telefonnummer anrufen, unter der Sie im Regelfall von montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr Ansprechpartner finden, mit denen Sie sich über alle Fragen zum Kircheneintritt unterhalten können. Tel.: 0800 813 813 8