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Hochzeit/Trauung

privat

Die kirchliche Trauung ist nach evangelischer Auffassung kein Sakrament, sondern die Bitte um Gottes Segen für die eingegangene Beziehung. Daher ist die kirchliche Trauung auch nur nach vollzogener standesamtlicher Eheschließung möglich.


Wenn Sie sich zu einer kirchlichen Trauung entschlossen haben, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit auch der gewünschte Termin ermöglicht werden kann. Um die Trauung vorbereiten zu können, verabreden wir ein Gespräch, das – je nach Wunsch – im Pfarramt oder auch bei Ihnen zu Hause stattfindet.


Die Trauung findet in unserer schönen Kirche statt. Dabei begrüßen wir es, wenn Familienangehörige oder Menschen aus dem Freundeskreis des Brautpaares an der Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken. Auch musikalische Wünsche werden – so weit es geht – berücksichtigt.


Ist einer der Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche, dann besteht die Möglichkeit, die Trauung ökumenisch zu feiern. Was gemeinhin als „ökumenische Trauung“ bezeichnet wird, ist allerdings – sofern sie in unserer evangelischen Kirche stattfindet – eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen.


Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, dann handelt es sich um eine katholische Trauung, bei der die eigentliche Segenshandlung vom katholischen Geistlichen vollzogen wird, während der evangelische Part die Ansprache übernimmt.


Wenn beide Ehepartner nicht Mitglied der Evangelischen Kirche sind, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich!

Falls jedoch nur einer der beiden Ehepartner nicht der Kirche angehört, ist die kirchliche Trauung dennoch möglich. Im Unterschied zur katholischen Kirche ist eine Trauung auch dann möglich, wenn einer oder beide Ehepartner geschieden sind.


Weitere Hinweis zur Trauung finden Sie unter: http://www.ekhn.de/glaube/trauung.html


Hinweise auf die Lebensordnung unserer Landeskirche: http://intern.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/download/presse/NeueLebensordnung_2013.pdf

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